17 FAMILIENWEGWEISER PANKOW 2016 GEBURT GESUNDHEIT UND FRÜHE HILFEN Beamtinnen Hausfrauen und Frauen in Elternzeit bekommen kein Mutterschaftsgeld Werdende Mütter können einen Antrag auf Hilfe bei der Stiftung Hilfe für die Familie stellen Einen Antrag können sie in einer Beratungsstelle nach einer Ein kommens und Bedarfsprüfung stellen Werdende Mütter ohne oder mit gerin gem Einkommen können einen Antrag stellen Arbeitslose Schwangere in ALG II Sozialhilfe in Studium in Rente oder Geringverdienerinnen haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere ab der 13 Schwangerschaftswoche und kön nen diesen beim JobCenter Sozial oder Jugendamt geltend machen Darüber hinaus kann drei Monate vor der Entbin dung ein Antrag auf Erstausstattung für das Baby gestellt werden Kindergeld und Kinderzuschlag Die einzigen beiden Familienleistungen die über die Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag Die u a für Pankow zuständige Familienkas se ist die der Agentur für Arbeit Nord Kindergeldkasse und Familienkasse für Berlin Nord Storkower Str 120 10407 Berlin Tel 0800 455 55 30 Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag Tel 0800 555 55 33 Auskünfte zu den Auszahlungsterminen kostenfreie Rufnummern Fax 030 55 55 99 70 99 Mail Familienkasse Berlin Brandenburg arbeitsagentur de Persönliche Sprechzeiten der Familienkasse Berlin Nord Mo Di Fr 8 12 Uhr Do 8 18 Uhr Postanschrift Familienkasse Berlin Brandenburg 14465 Berlin Kindergeld Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18 Lebensjahr Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21 Lebensjahr Ver richtet das Kind in dieser Zeit Wehr oder Zivildienst wodurch der Kindergeldbezug ausgesetzt wird so wird diese Zeit an die obere Altersgrenze angehängt womit sich die Bezugsdauer entsprechend ver längert Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1 Januar 2015 für das erste und zweite Kind monatlich 188 Euro für das dritte Kind 194 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 219 Euro Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter Sie erfolgt an denjenigen bei dem das Kind gemeldet ist z B bei Alleinerziehenden Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine Familienleis tung die Eltern erhalten die zwar arbeiten aber deren Einkommen nicht ausreicht um den Unterhalt der Familie zu sichern Dieser beträgt bis zum 30 Juni 2016 bis zu 140 Euro je Kind und ab 1 Juli 2016 höchstens 160 Euro je Kind Anträge zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es vor Ort bei der zuständigen Familienkasse oder können online auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www arbeitsagen tur de ausgefüllt werden Elternzeit Elterngeld und ElterngeldPlus Elternzeit Arbeitnehmer innen die ihr Kind selbst erziehen und betreuen möchten haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat In Rücksprache mit dem Arbeitge ber besteht die Möglichkeit bis 30 Juni 2015 bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertra gen Während der Elternzeit besteht Kün digungsschutz Dieser beginnt mit der An meldung der Elternzeit frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn Elterngeld Das Elterngeld ist eine wichtige Unter stützung für Familien nach der Geburt eines Kindes Es ersetzt das wegfallende Einkommen wenn Eltern während der Elternzeit ihre berufl iche Arbeit unterbre chen und somit auf das Gehalt verzich ten müssen Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate an Vater oder Mut ter gezahlt Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen Jedoch darf ein Elternteil höchstes zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkom mens nicht mehr als 1 800 Euro Für Geringverdiener Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht Die Zahlung wird ab dem Tag der Geburt gewährt und kann rückwirkend bis max 3 Monate beantragt werden Alleinerziehende und Familien die nachweisen können dass gewichtige Gründe einen Partner davon abhalten die beiden zusätzlichen Eltern monate zu nehmen haben Anspruch auf 14 Monate Die Bezugszeit des Eltern geldes kann verdoppelt werden durch Halbierung des Auszahlungsbetrages ElterngeldPlus Mit dieser Neuregelung die für Gebur ten ab dem 1 Juli 2015 gelten können Mütter und Väter Elterngeldbezüge und Teilzeitarbeit künftig einfacher mitein ander kombinieren Arbeiten Eltern wäh rend der Elterngeldbezüge in Teilzeit be kommen sie länger ElterngeldPlus Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Mo nate ElterngeldPlus Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14 Lebensmonat des Kindes hinaus Mit dem Partnerschafts bonus Arbeiten beide Elternteile parallel für vier Monate in Teilzeit erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Eltern geldPlus n Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht Berliner Allee 252 260 13088 Berlin Tel 030 90 295 73 31 Fax 030 90 295 74 77 Infos und die notwendigen Anträge können herunterladen werden www berlin de sen jugend familie und kinder fi nanzielle leistungen Broschüre Elterngeld und El ternzeit des Bundesministeri ums für Familie Senioren Frau en und Jugend über das Internet bestellbar www bmfsfj de Elterngeldrechner des Bundes ministeriums für Familie Seni oren Frauen und Jugend www bmfsfj de Elterngeldrechner Weitere Informationen Jederzeit im Internet www familienwegweiser pankow de
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie
hier um zur Online-Version zu gelangen.