30 Das Recht der ElternGEBURT GESUNDHEIT UND FRÜHE HILFEN Vaterschaftsanerkennung Umgangsrecht Sorgerecht Verheiratete Elternpaare bekommen au tomatisch bei der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht eingetragen Nicht verheiratete Eltern müssen die Va terschaft anerkennen lassen verweigert der Vater die Anerkennung so kann sie gerichtlich festgestellt werden Dafür zuständig ist im Jugendamt Pankow der Fachdienst 2 Die Anerkennung der Vater schaft eröffnet dem Vater im Rahmen des seit 1998 geltenden Kindschaftsrechts den regelmäßigen Umgang mit dem Kind Anerkennung der Vaterschaft eröffnet dem Kind Anspruch auf Unterhalt Die ser Anspruch gilt zeitweise auch für die betreuende Mutter Das Umgangsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem gemein samen Sorgerecht Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit ein gemein sames Sorgerecht eintragen zu lassen Damit verbunden ist das gleichberechtig te Recht beider Elternteile alle wichtigen Entscheidungen auch juristisch für das Kind gemeinsam zu treffen d h alle Ent scheidungen über Kita Schule ärztliche Untersuchungen etc werden verpfl ich tend von beiden Elternteilen getroffen und sind bei gemeinsamem Sorgerecht auch nur bei gemeinsamer Unterzeich nung gültig Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhalt sollten Sie eine Beratungsstelle kontaktieren da das sehr komplizierte Sachverhalte sind die Sie vor der Unter zeichnung klären sollten Folgende Unterlagen sind bei der Vaterschaftsanerkennung mitzubringen Anerkennung vor der Geburt von der Mutter Personalausweis Mutterpass vom Vater Geburtskurkunde und gültiger Personalausweis Anerkennung nach der Geburt zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes Im Rahmen eines Antrags auf gemein sames Sorgerecht auch im Jugend amt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht nicht im Standesamt und auch nicht bei Eintragung der Geburt möglich müs sen beide Elternteile gemeinsam eine Erklärung hierzu abgeben Für Beratung und Erklärungsabgabe wird gebeten im Fachdienst 2 unter der folgenden Rufnummer nachzufragen oder in die Sprechstunden zu kommen Sprechstunden Di 9 13 Uhr Do 14 18 Uhr n Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht Berliner Allee 252 260 13088 Berlin Tel 030 90 295 73 31 Fax 030 90 295 74 77 Unterhalt Unterhaltsvorschuss Beistandschaft Unterhalt Eltern bei denen das Kind aufwächst sorgen für seinen Unterhalt in Form von Pfl ege Betreuung und Erziehung Im Trennungsfall der Eltern muss der Elternteil bei dem das Kind nicht regel mäßig lebt in fi nanzieller Form Unter halt leisten Dabei sind nicht eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt Die Höhe des Unterhaltes errechnet sich einkommensabhängig und staf felt sich mit dem Alter des Kindes Als Richtlinie für die Höhe der Unterhalts leistung gilt die Düsseldorfer Tabelle u a www vamv brandenburg de down load LEITLINIEN 2015 pdf Unterhaltsvorschuss Für allein lebende Eltern die vom ande ren Elternteil keinen Unterhalt oder nur in Teilen beziehen besteht die Möglich keit Unterhaltsvorschuss zu beziehen Unterhaltsvorschuss können Alleiner ziehende für maximal sechs Jahre und auch nur bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes erhalten Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder von bis zu 5 Jahren 144 Euro für Kin der von 6 bis 11 Jahren 192 Euro Zum 1 1 2016 wird eine Erhöhung des Unter haltsvorschusses erfolgen für Kinder von bis zu 5 Jahren um einen Euro auf 145 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro n Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendamt Unterhaltsvorschussstelle Berliner Allee 252 260 13088 Berlin Tel 030 90 295 73 31 Fax 030 90 295 74 77 Was müssen Sie mitbringen wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen wollen auf Wunsch sind Ihnen die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle beim Aus füllen des Antrags behilfl ich Ausweis und Pass sofern vorhanden auch von den Kindern Aufenthaltserlaubnis Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung Lohnsteuerkarte bei getrennt Lebenden Scheidungsurteil sofern vorhanden Meldebestätigung Bewilligungsbescheid vom JobCenter sofern vorhanden ggf Bescheid über Waisenbezüge Unterhaltstitel Beistandschaft Wenn alleinerziehende Eltern Schwierig keiten dabei haben die Höhe der Unter haltspfl icht des anderen Elternteils festzu stellen bzw ihn zu bekommen so besteht die Möglichkeit beim Jugendamt eine Bei standschaft zu beantragen Damit über nimmt das Jugendamt die Aufgabe die dafür notwendigen administrativen und wenn notwendig juristische Schritte ein zuleiten Auch nach ihrem 18 Geburtstag können unterhaltsberechtigte junge Men schen hier noch bis zu ihrem 21 Lebens jahr Rat und Unterstützung bekommen n Bezirksamt Pankow von Pankow Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht Berliner Allee 252 260 13088 Berlin Tel 030 90 295 73 31 Fax 030 90 295 74 77 Das Recht der Eltern Alle Infos und viel Wis senswertes fi nden Sie auf www familienwegwe iser pankow de Jederzeit im Internet www familienwegweiser pankow de
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