gewusst wie! Seite 21

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Eigentlich ist uns allen bekannt dass mit zunehmendem Alter das Risiko steigt im Falle eines Un falles einer plötzlichen schweren Krankheit und Betreuungsbedürf tigkeit nicht mehr entscheidungs und handlungsfähig zu sein Sie sollten Ihre Belange im Vorfeld nach Ihren Wünschen und Vor stellungen als Ausdruck eines selbstbestimmten und eigenver antwortlichen Handeln regeln und es gerade nicht dem Zufall überlassen wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt Worauf Sie achten sollten darüber infor miert Rechtsanwalt Uwe Kranert Ein weit verbreiteter Irrtum ist dass in den vorgenannten Situationen Familienangehörige Ehegatten etc stellvertretend einspringen und entscheiden könnten Auch diese können für Sie nur mit entspre chender Vollmacht handeln Sollten Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können ganz oder teilweise und nicht vorgesorgt haben kann für Sie die Bestellung eines Betreuers notwendig werden Dennoch Nur wenige Menschen egal ob jung oder alt denken da ran Vorsorge für schlechte Zeiten zu treffen Deshalb wird dringend empfohlen sich mit der Problema tik Betreuungsverfügung Vorsorge vollmacht und Patientenverfügung zu beschäftigen und rechtzeitig vorzusorgen Denn selbstbestimmt vorsorgen bedeutet auch Verant wortung zu übernehmen Betreuungsverfügung Vielfach wird fälschlicherweise un ter Betreuung die häusliche Pflege oder Versorgung einer Person ver standen Der Gesetzgeber meint jedoch damit eine gesetzliche Vertretung Das Betreuungsrecht ist in 1896 ff BGB geregelt Ei ner Betreuung bedarf es wenn eine volljährige Person wegen einer psy chischen Krankheit oder einer kör perlichen geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenhei ten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die Hilfe Anderer angewiesen ist Das Wesen der Betreuung besteht darin dass für einen Erwachsenen ein Betreuer vom Betreuungsge richt bestellt wird der in einem genau festgelegten Umfang Auf gabenkreise für Sie handelt Der Betreuer ist dann der gesetzliche Vertreter des zu Betreuenden Mit der Errichtung einer Betreuungs verfügung ist es möglich vorsorg lich eine Person des Vertrauens ggf auch mehrere zu bestimmen die vom Gericht für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit als recht licher Betreuer eingesetzt werden sollen Es kann aber auch festge legt werden wer keinesfalls für die Betreuung beauftragt werden soll Eine Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden 1897 Abs 4 S 3 BGB Es emp fiehlt sich aber sie aufzuschreiben und zu unterschreiben damit mög lichst keine Zweifel an der Echtheit bestehen Wichtig ist die Betreu ungsverfügung so aufzubewahren dass sie bei Eintritt des Betreuungs falles leicht auffindbar ist und zur Verfügung steht sowie unverzüg lich dem zuständigen Betreuungs gericht zugeleitet werden kann Die Betreuungsverfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kosten pflichtig registrieren lassen Bei der Auswahl des Betreuers kommt den Wünschen des Betreuten große Bedeutung zu Das Gericht ist grundsätzlich an den Vorschlag ge bunden sofern diese Person bereit und geeignet ist diese Aufgabe zu übernehmen Der Betreuer ist bei der Aufgabenerfüllung gesetzlich verpflichtet sich an den Wünschen des Betreuten zu orientieren soweit im konkreten Fall nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht Der Betreuer ist bei der Wahrneh mung der Betreuung stets unter Aufsicht des Betreuungsgerichts und muss auch bei zahlreichen Rechtsgeschäften z B Grund stücksverkäufe Erbausschlagung die Genehmigung des Betreuungs gerichts einholen Ein Betreuer wird bestellt wenn dies notwendig ist Die Bestellung eines Betreuers kann vermieden werden wenn bereits eine andere Person bevoll mächtigt wurde mithin im Vorfeld eine sogenannte Vorsorgevollmacht von Ihnen errichtet wurde Vorsorgevollmacht Jeder von uns kann durch be stimmte Umstände in die Lage kommen dass er seine Angelegen heiten nicht mehr selbstverantwort lich regeln kann Daher empfiehlt sich also frühzeitig zu handeln und Vorsorge zu treffen Dies kann durch die Errichtung einer Vorsor gevollmacht erfolgen Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine andere Person im Falle einer Notsituation alle oder be stimmte Aufgaben für sich zu erle digen Der Bevollmächtigte erhält die Aufgabe aber auch das Recht Ihre Angelegenheiten zu besorgen Er wird zum Vertreter im Willen d h er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers wobei Sie selbst festlegen in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Vollmacht gelten soll Allerdings können höchstpersönliche Angele genheiten z B Testamentserrich tung gerichtliches Aussagerecht nicht einem Bevollmächtigten übertragen werden Eine Vorsor gevollmacht sollte allerdings nicht leichtfertig vergeben werden da damit der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber rechtsverbindliche Regelungen trifft Auch steht die von Ihnen bevollmächtigte Person an ders als der Betreuer nicht unter Kontrolle des Gerichts so dass ein gewisses Risiko verbleibt Eine Vor sorgevollmacht sollte nur Personen denen Sie absolut vertrauen und die auch der Verantwortung gewachsen ist erteilt werden Auch die Vorsor gevollmacht ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden sollte aber aus Beweisgründen zwin gend schriftlich abgefasst werden da ansonsten die wirksame Voll machterteilung kaum nachgewie sen werden kann Einige Bereiche schreiben zudem eine besondere Form der Erteilung notarielle Be urkundung vor wenn z B die Voll macht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Eigentums wohnungen oder zur Aufnahme von Verbrau cherdarlehen berechtigen soll Um eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam zu erteilen müssen Sie aber auch Ihr Bevollmächtig ter voll geschäftsfähig sein Ihre Vollmacht können Sie ebenfalls kostenpflichtig im Zentralregister bei der Bundesnotarkammer regis trieren lassen Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung 1901a BGB legen Sie im Voraus fest für den Fall dass Sie Ihren Wil len nicht mehr wirksam erklären können ob Sie medizinisch behan delt werden möchten und welche medizinischen Behandlungen Maßnahmen erwünscht vorzuneh men oder zu unterlassen sind Trotz Entscheidungsunfähigkeit kön nen Sie auf diese Weise nachhaltig Einfluss auf die ärztlichen Behand lungen nehmen Allerdings müs sen dazu Patientenverfügungen möglichst konkret gefasst sein Zu empfehlen ist sich vor der Erstel lung einer Patientenverfügung von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen Jeder der volljährig und ein willigungsfähig ist kann eine Pati entenverfügung errichteten wobei zwingend die Schriftform sowie Da tum und eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich Eine Patientenverfügung kann je derzeit formlos widerrufen werden Da die Patientenverfügung Aus druck Ihres gesundheitsbezogenen Selbstbestimmungsrechts des Art 2 Abs 2 S 2 GG ist und zwischenzeit lich auch im BGB verankert wur de müssen Ärzte Ihren darin zum Ausdruck gebrachten Willen stets befolgen Die Patientenverfügung wie auch die anderen Verfügungen sollten Sie gut zugänglich aufbe wahren damit diese im Bedarfsfalle möglichst schnell vorliegen Zudem sollten Sie die Verfügungen in re gelmäßigen Zeitabständen Emp fehlung 2 jähriger Rhythmus überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen sowie erneut mit Datum und Unterschrift versehen Selbstbestimmt handeln und rechtzeitig vorsorgen Uwe Kranert Rechtsanwalt Wiltbergstraße 11 13125 Berlin Buch in der schlosspark Passage Tel 030 94 39 29 50 Fax 030 94 39 29 51 Funk 0179 7 06 79 86 kanzlei ra uwekranert de se en Fo to lia co m gewusst wie medizinrechT 21 jederzeit im internet www gewusstwie online de AUSGABE 2014 15


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