Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma IN TOUCH

 

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle Leistungen von IN TOUCH BERLIN LOKALMARKETING, vertreten durch Herrn Dominik Schmidt, Bruno-Schönlank-Str. 6b, 16540 Hohen Neuendorf, die sie im Rahmen von Entwicklung, Herstellung, Implementierung von Internet-Anwendungen und Multimedia-Produktionen, sowie Entwicklung von Kommunikationsstrategien und Designleistungen für den Auftraggeber erbringt.

b. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn sie im Rahmen eines Vertrages schriftlich vereinbart worden sind.

c. Bei der Bereitstellung von Servern gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Providerfirma. Für jede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen der Website etc., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernimmt die IN TOUCH BERLIN keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Providerfirma zu richten.

d. Zugehörige Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller darf von der IN TOUCH BERLIN als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit der Zustimmung der IN TOUCH BERLIN zugänglich machen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung (schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax) des Kundenantrages durch die IN TOUCH BERLIN oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne das es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

a. Jeder erteilte Auftrag zu Design- oder Programmierleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags der IN TOUCH BERLIN erstellten Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte, Layouts oder Quellcodes unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die IN TOUCH BERLIN eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der IN TOUCH BERLIN insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

b. IN TOUCH BERLIN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der IN TOUCH BERLIN. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die IN TOUCH BERLIN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die IN TOUCH BERLIN zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die IN TOUCH BERLIN 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber unterstützt die IN TOUCH BERLIN bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird die IN TOUCH BERLIN hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

b. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

c. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der IN TOUCH BERLIN im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

d. Für alle an die IN TOUCH BERLIN zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller der IN TOUCH BERLIN übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, den guten Sitten, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstö ßt. Der Auftraggeber stellt die IN TOUCH BERLIN von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

e. Sofern die IN TOUCH BERLIN ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden für sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der IN TOUCH BERLIN wirksam.

f. Soweit die IN TOUCH BERLIN im Rahmen von Aufträgen auf Zuarbeiten des Auftraggebers angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb angemessener Fristen zu erbringen. Nach Verstreichen dieser von der IN TOUCH BERLIN gesetzten Fristen und einer Nachfrist von max. zwei Wochen, ist die IN TOUCH berechtigt, den Auftrag an diesem Punkt abzubrechen und abzurechnen. Nachforderungen oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

g. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

5. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen eines Auftrags zur Design-Leistung, sowohl im Bereich Webdesign, Print oder jedem anderen Offline-Medium besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. IN TOUCH BERLIN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Präsentationen

Konzepte und Gestaltungen, die die IN TOUCH BERLIN im Auftrag eines Auftraggebers entwickelt, sind kostenpflichtig. Es wird dafür das zwischen der IN TOUCH BERLIN und dem Auftraggeber ausgehandelte Präsentationshonorar fällig. Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den Arbeiten, die von der IN TOUCH BERLIN dem Auftraggeber präsentiert wurden, für die dann aber kein Auftrag zur Realisierung erteilt wurde, verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der IN TOUCH BERLIN.

7. Referenzen

Die IN TOUCH BERLIN darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

8. Angebote, Vergütung, Zahlungsbedingungen

a. Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

b. Vergütung
Sämtliche Preise gelten in Euro und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und auftragsspezifischer Sonderausgaben. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Preisliste. Die IN TOUCH BERLIN ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Mit Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen im Rahmen einer Design-Leistung kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in grö ßerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die IN TOUCH BERLIN berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

c. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die IN TOUCH BERLIN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der IN TOUCH BERLIN entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der IN TOUCH BERLIN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die IN TOUCH BERLIN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

d. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Die Abnahme eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die IN TOUCH BERLIN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Monatliche bzw. jährliche Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb u. ä.) können, nach schriftlicher Vereinbarung, halb- oder vierteljährlich im Voraus berechnet werden. Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten halben Jahres/Vierteljahres, werden zuviel bezahlte Entgelte erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die IN TOUCH BERLIN auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die IN TOUCH BERLIN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz) vor, so ist die IN TOUCH BERLIN berechtigt, die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren.

9. Stornoregelung

Bei Stornierung eines erteilten Auftrages nach Ablauf einer Woche können seitens der IN TOUCH BERLIN 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.

10. Geheimhaltungspflicht

Die IN TOUCH BERLIN und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber offenbarten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Soweit dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben hinzugezogen werden, verpflichten die IN TOUCH BERLIN bzw. der Auftraggeber diese Personen jeweils zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

11. Digitale Daten, Datensicherheit

a. Datensicherheit
Übermittelt der Auftraggeber Daten, gleich in welcher Form, an die IN TOUCH BERLIN, hält er Sicherheitskopien dieser Daten bereit. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an die IN TOUCH BERLIN übermitteln.

b. Nutzerkennung und Passwort
Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz auf dem Server von die IN TOUCH BERLIN, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.

c. Datenschutz
Die IN TOUCH BERLIN weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.

d. Herausgabe digitaler Daten
Die IN TOUCH BERLIN ist nicht verpflichtet, HTML-Seiten, Layouts, grafische oder sonstige Dateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die IN TOUCH BERLIN dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der IN TOUCH BERLIN geändert werden.

12. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

a. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der IN TOUCH BERLIN Korrekturmuster vorzulegen.

b. Die Produktionsüberwachung durch die IN TOUCH BERLIN erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist die IN TOUCH BERLIN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

c. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der IN TOUCH BERLIN 5 bis 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die IN TOUCH BERLIN ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

14. Rücktritt bei unzumutbarer Leistung

Die IN TOUCH BERLIN ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung für sie unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft die IN TOUCH BERLIN.

15. Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Kommt die IN TOUCH BERLIN in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.

16. Gewährleistung

Die IN TOUCH BERLIN verpflichtet sich, den Auftrag mit grö ßtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich bei der IN TOUCH BERLIN geltend zu machen. Danach gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen. Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber in Gänze auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind der IN TOUCH BERLIN unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch die IN TOUCH BERLIN zurückzuführen.

17. Haftungsbeschränkung

Die IN TOUCH BERLIN haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Auftragsvolumen beschränkt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die IN TOUCH BERLIN gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die IN TOUCH BERLIN kein Auswahlverschulden trifft. Die IN TOUCH BERLIN tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Dies gilt insbesondere für die Vertragsvermittlung zwischen Auftraggeber und Providerfirma (s.a. 1. c). Sofern die IN TOUCH BERLIN selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der IN TOUCH BERLIN zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt die IN TOUCH BERLIN von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemä ße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der IN TOUCH BERLIN. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die IN TOUCH BERLIN nicht.

18. Änderungen, Ergänzungen, Unwirksamkeit einer Klausel

a. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

b. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

a. Erfüllungsort ist Berlin. Wenn die Vertragsparteien Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand - auch im Urkunds-, Scheck- und Wechselprozess - Berlin

b. Das Vertragsverhältnis (Abschluss und Durchführung) unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt auch für ausländische Auftraggeber. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.

Stand Juli 2019

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